Antworten auf wichtige Fragen

FAQs Wiedereröffnung BadeLand

Warum sind so wenig Besucher*innen zugelassen?

Das Land Niedersachsen verlangt die Einschränkung der Besucherzahlen, um große Menschenansammlungen zu verhindern. Die deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat einen Pandemieplan für die Öffnung der Bäder mit Empfehlungen dazu erarbeitet, an die sich die Bäder in Wolfsburg halten. Für die Besucherzahl wurden dabei pro Schwimmer 4,5 m² an Wasserfläche zur Verfügung gestellt. Von dieser Zahl wurden 75% errechnet und dies stellt die zugelassene Anzahl an Besuchern dar.

Warum werden Online-Buchungen erwartet?

Die aktuell gültige Verordnung des Landes Niedersachsen gibt vor, dass mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Menschenansammlungen verhindert werden sollten. Schlangenbildungen an den Kassen zur Bezahlung bei gleichzeitigem Eintragen in die Anwesenheitslisten (für das Gesundheitsamt zur Nachverfolgung bei Coronafällen) würde zu langen Schlangen und Wartezeiten führen, die das Infektionsrisiko erhöhen. Fast alle Badbetreiber in Niedersachsen haben sich daher für Onlinebuchungen entschieden. Ihre Gesundheit geht vor!

Warum gibt es keine Ermäßigungen?

Ermäßigungen werden aufgrund von Alter, Vereinszugehörigkeit o.a. gegeben. Diese müssten dann vor Ort ebenfalls überprüft werden und das wiederum führt zu längeren Wartezeiten, die verhindert werden sollen.

Wieso gibt es keine Saisonkarten?

Es darf nur eine begrenzte Zahl an Besucher*innen ins Bad. Um dies zu steuern, die erforderlichen Personenangaben aufzunehmen und dabei Warteschlangen vor Ort weitestgehend zu vermeiden, müssen die Tickets vorab für einen bestimmten Zeitraum gebucht werden. Die Besitzer*innen von Sonderkarten hätten den Anspruch, jederzeit die Bäder zu nutzen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wäre deren Anzahl so groß, dass sonst niemandem mehr Einlass gewährt werden könnte. Um allen Bürgern die Chance auf einen Badbesuch zu gewähren, können in dieser Sommersaison daher keine Saison- und Sonderkarten ausgegeben werden.

Wie kann ich als Actic-Gast die BadeLandschaft besuchen?

Alle Actic-Gäste müssen sich grundsätzlich bei Actic für das Training anmelden. In jeden Zeitraum darf sich eine bestimme Anzahl an Gästen in der BadeLandschaft aufhalten. Bitte wenden Sie sich für Fragen an den Vertragspartner Actic.

Sind alle Attraktionen geöffnet?

Alle Becken sind zugänglich.  Alle Bodensprudler und Schwallduschen, sowie der Whirlpool sind außer Betrieb. Beide Rutschen und auch der Sprungturm sind geöffnet. Aufgrund der Infektionsgefahr stellen wir alle Attraktionen aus, die eine Übertragung des Virus durch die zusätzliche Aerosolbildung fördern würden.

Ist die Saunalandschaft „Oase“ geöffnet?

Anders als im Bad, sind Subventionen hier nicht möglich, da der Betrieb einer Sauna nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Unter Einhaltung der Auflagen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Sauna für uns nicht umsetzbar. Daher bleibt dieser Bereich bis auf Weiteres geschlossen.

Muss ich für mein Kleinkind (unter 99 cm) auch ein Online-Ticket kaufen?

Ja, für Ihr Kind unter unter 99 cm kaufen Sie ein entsprechend deklariertes Ticket im Shop. Dieses wird „zu null“ berechnet. Die Größe des Kindes wird an der Kasse überprüft. Sollte Ihr Kind größer als 99 cm sein, wird der Betrag nachgebucht. Haben Sie kein Ticket für Ihr Kleinkind gebucht und die maximale Gästeanzahl im Bad ist erreicht, kann  das Kind nicht nachgebucht werden und kein Einlass gewährt werden.

Muss ich als Begleitperson von Schwerbehinderten auch ein Ticket kaufen?

Nein, der Eintritt für Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist weiterhin kostenfrei. Es reicht, wenn der Schwerbehinderte ein Ticket erworben hat und seine Begleitperson mitbringt. Die Begleitperson muss sich dann in eine Liste an der Kasse eintragen.

Muss ich eine Maske/Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Ja, im Foyer und auf dem Weg zur Umkleidekabine müssen Besucher*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sobald Sie sich umgezogen haben und auf dem Weg ins Bad sind, können Sie die Bedeckung abnehmen.

Was passiert mit den Saisonkarten der Wintersaison 19/20? Bekomme ich für die Monate, in denen ich die Saisonkarte nicht nutzen könnte, einen Teilbetrag erstattet?

Bitte kommen Sie mit Ihrer Saisonkarte zur Information im BadeLand. Wir stellen Ihnen einen Wertgutschein aus, der 3 Jahre gültig ist in Höhe der berechneten Teilentschädigung für 2 Monate nicht nutzbare Zeit.

Wieso gilt die Abstandsregelung von 1,50 m nicht im Wasser?

Es handelt sich um gechlortes Wasser und Chlor desinfiziert und bekämpft damit aktiv das Virus.

An wen wende ich mich bei Fragen/ Anregungen?

E-Mail: info@badeland-wolfsburg.de