2-G Regelung Bade- und SaunaLandschaft

Mehr Sicherheit durch 2-G

Aktuell gilt in der Bade- und SaunaLandschaft die 2 G-Regelung.

Der Status „vollständig geimpft“ wird durch ein digitales Impfzertifikat oder den Impfpass nachgewiesen, der Status „genesen“ durch eine Genesenenbescheinigung. Beide Nachweise sind nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Ausgenommen davon sind Schwangere und Personen, bei denen eine Impfung aus belegbaren Gründen nicht möglich ist. Diese Personengruppen müssen den Mutterpass bzw. eine entsprechende Bescheinigung sowie einen gültigen, negativen PoC-Test vorlegen. Auch diese Gäste müssen einen Lichtbildausweis vorzeigen.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre benötigen lt. gültiger Verordnung keinen 2-G Nachweis und keinen Test. Letztere werden regelmäßig im Schulbetrieb getestet und werden erst seit kurzem von der Impfkampagne erreicht. Trotzdem empfiehlt es sich, Kinder und Jugendliche vor dem Besuch des Badelands durch einen Selbsttest zu schützen.